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   OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19   

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OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19 (https://dejure.org/2019,20100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2019 - 4 ME 128/19 (https://dejure.org/2019,20100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 4 ME 128/19 (https://dejure.org/2019,20100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 3 Nr 1 BAföG; § 2 Abs 5 S 1 Halbs 2 BAföG
    Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Beurlaubung; Förderung; Förderungshöchstdauer; Inanspruchnahme; schwerwiegender Grund; Vermeidung der Verzögerung; Vertiefungsrichtung; Verzögerung; Zumutbarkeit; Überschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1007
  • FamRZ 2019, 1902
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
    Ein schwerwiegender Grund im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.1995 - 11 C 31.94 -, BVerwGE 99, 97; BVerwG, Urt. v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, DÖV 1980, 801).

    War es dem Auszubildenden hingegen möglich und zumutbar, die Verzögerung zu verhindern, kommt eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nicht in Betracht (BVerwG, Urt. v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, DÖV 1980, 801).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94

    Ausbildungsförderung: Überschreitung der Höchstförderungsdauer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
    Ein schwerwiegender Grund im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.1995 - 11 C 31.94 -, BVerwGE 99, 97; BVerwG, Urt. v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, DÖV 1980, 801).

    Dabei können regelmäßig nur solche Verzögerungsgründe berücksichtigt werden, die der Auszubildende nicht auf zumutbare Weise vermeiden konnte (BVerwG, Urt. v. 16.8.1995 - 11 C 31.94 -, BVerwGE 99, 97).

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85

    Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
    Bei einer solchen Sachlage ist es aber ausbildungsrechtlich geboten und dem Auszubildenden überdies zumutbar, sich zur Vermeidung der Überschreitung der Förderungshöchstdauer beurlauben zu lassen, weil Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59/85 -, NVwZ-RR 1989, 81; BVerwG, Urt. v. 14.12.1984 - 11 C 28.93 -, NVwZ-RR 1995, 285; BVerwG, Beschl. v. 22.12.2003 - 5 B 51.03 -, Senatsbeschl. v. 22.4.2016 - 4 LA 373/15 -).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
    Bei einer solchen Sachlage ist es aber ausbildungsrechtlich geboten und dem Auszubildenden überdies zumutbar, sich zur Vermeidung der Überschreitung der Förderungshöchstdauer beurlauben zu lassen, weil Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59/85 -, NVwZ-RR 1989, 81; BVerwG, Urt. v. 14.12.1984 - 11 C 28.93 -, NVwZ-RR 1995, 285; BVerwG, Beschl. v. 22.12.2003 - 5 B 51.03 -, Senatsbeschl. v. 22.4.2016 - 4 LA 373/15 -).
  • BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03

    Förderungsfähigkeit einer Auslandsausbildung; Quantitativer Umfang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
    Bei einer solchen Sachlage ist es aber ausbildungsrechtlich geboten und dem Auszubildenden überdies zumutbar, sich zur Vermeidung der Überschreitung der Förderungshöchstdauer beurlauben zu lassen, weil Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59/85 -, NVwZ-RR 1989, 81; BVerwG, Urt. v. 14.12.1984 - 11 C 28.93 -, NVwZ-RR 1995, 285; BVerwG, Beschl. v. 22.12.2003 - 5 B 51.03 -, Senatsbeschl. v. 22.4.2016 - 4 LA 373/15 -).
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